Höchstgehalte für Kontaminanten
Die Verordnung (EU) 2024/1756 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurde am 26. Juni veröffentlicht. Mit dieser neuen Verordnung werden mehrere wichtige Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Lebensmittelsicherheitsstandards in der gesamten EU zu verbessern.
Wichtige Änderungen – Verordnung (EU) 2024/1756
Zu den wichtigsten Änderungen in dieser Verordnung gehören:
Streichung des Verweises auf die Verordnung (EG) 401/2006
Der Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 über die Probenahme und Analyse von Tropanalkaloiden und Mutterkorn wurde gestrichen. Diese Änderung erfolgt im Anschluss an die Veröffentlichung der genauen Vorschriften in den Durchführungsverordnungen (EU) 2023/2782 und 2783.
Anpassungen für T-2- und HT-2-Toxine in Backwaren
Die Anforderungen an den Haferanteil in Backwaren, die als stark haferhaltig gelten, wurden gesenkt, um die Höchstwerte für T-2- und HT-2-Toxine besser festlegen zu können.
Blausäuregehalt in Leinsaat
Es wurde klargestellt, dass der Höchstgehalt an Blausäure für Leinsamen unabhängig von der Aufbereitungsphase des Saatguts gilt.
Neuformulierung der Produktbezeichnungen
Die Titel bestimmter Erzeugnisse, die die Festsetzung von Höchstgehalten für Ochratoxin A, Zearalenon, Deoxynivalenol, Fumonisine, Blausäure, Dioxine und PCB betreffen, wurden aus Gründen der Klarheit umformuliert.
Ausnahmeregelungen für reishaltige Produkte
Bestimmte Erzeugnisse auf Reisbasis, die von bestimmten Bestimmungen ausgenommen sind, wurden klar definiert.
Unterscheidung zwischen pulverförmigen und flüssigen Produkten
Hinsichtlich der PAK-Höchstgehalte wurde zwischen Produkten, die für Säuglinge und Kleinkinder in Pulverform vermarktet werden, und solchen in flüssiger Form unterschieden.
Klärung des Entschalungsprozesses
Es wurde klargestellt, dass der Entschalungsprozess als Teil des Reinigungsprozesses und nicht als erste Transformation betrachtet wird.
Umsetzungsdatum – Verordnung (EU) 2024/1756
Diese Verordnung gilt ab dem 16. Juli 2024.
Wie wir Sie unterstützen können
Wir, das Institut Kirchhoff Berlin, ein Unternehmen von Mérieux NutriSciences, bieten als ISO17025-akkreditiertes Labor Lebensmittelherstellern eine breite Palette von Dienstleistungen für das Risikomanagement und die Quantifizierung von Lebensmittelkontaminanten an, um die Einhaltung der Höchstgehalte und anderer gesetzlicher Anforderungen und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

