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Da sich die Verbraucher zunehmend darüber bewusst werden, wie sich ihre Ernährung auf ihre Gesundheit auswirkt, ist die Bedeutung von Auslobungen bei der Auswahl von Lebensmitteln offensichtlich. Auslobungen, sogenannte Claims, sind ein wirksames Mittel, um Ihre Produkte zu verkaufen, aber es gibt strenge Vorschriften, um irreführende Angaben zu verhindern, die von den Behörden als rechtswidrig angesehen werden.
Um zu verhindern, dass die Verbraucher irregeführt werden, wurden verschiedene Regeln aufgestellt und die Verwendung von Claims eingeschränkt, z. B. durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Diese Verordnungen stellen sicher, dass die Behörden Auslobungen überprüfen können, um die Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen, unabhängig davon, ob diese beabsichtigt sind oder nicht. Nun müssen alle Auslobungen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, unter anderem müssen sie durch wissenschaftliche Nachweise gestützt werden, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft werden.
Nach dem geltenden Recht ist ein Claim (Auslobung, Angabe) “jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch ist, einschließlich Darstellungen durch Bilder, grafische Elemente oder Symbole in jeder Form, und mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt„. Dies ist eine sehr weit gefasste Definition, die offen für Interpretationen ist, aber sie bedeutet unbestreitbar, dass auch die Werbung mit diesem Rechtsrahmen übereinstimmen muss.
In der europäischen Verordnung wird zwischen gesundheitsbezogenen und nährwertbezogenen Angaben unterschieden.
Eine gesundheitsbezogene Angabe impliziert einen Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einer Zutat und der Gesundheit des Verbrauchers; in einigen Fällen verlangt die Verordnung auch zusätzliche Angaben oder Warnhinweise als Teil des Health Claims.
Beispiel: Kalium trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.
Eine nährwertbezogene Angabe gibt an, dass das Produkt ein bestimmtes Nährstoffprofil aufweist, z. B. „Ballaststoffquelle“ oder „zuckerfrei„.
Einige Auslobungen fallen jedoch nicht in diese Kategorien, wie z. B. „Enthält Sonnenblumenöl„. Innerhalb dieser Kategorie gibt es verschiedene Arten von Auslobungen, darunter Auslobungen über die Zusammensetzung, sensorische Auslobungen, Herkunftsangaben, Aussagen über die Nachhaltigkeit und viele andere, die jeweils die Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften erfordern.
Diese Komplexität macht die Überprüfung von Auslobungen (Claims) schwierig und anspruchsvoll. Bei der Bewertung eines Claims müssen nicht nur die dafür geltenden Rechtsvorschriften, sondern auch andere relevante Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Bewertung der Verwendung spezifischer nährwertbezogener oder funktioneller Angaben für Ihr Produkt. Wenn diese Auslobungen nicht den gesetzlichen Standards entsprechen, bieten wir Ihnen eine Reihe von alternativen Optionen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Darüber hinaus gehen unsere Dienstleistungen über die Überprüfung von Auslobungen hinaus; wir überprüfen sorgfältig alle nicht obligatorischen Informationen auf dem Etikett, einschließlich optionaler Beschreibungen, Bilder, Verpackungs- und Faltblatttexte, um die Einhaltung der Vorschriften und die Richtigkeit der Auslobungen sicherzustellen.

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