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Das Allergenmanagement ist einer der wichtigsten Aspekte der Lebensmittelsicherheit und eine der Hauptursachen für Produktrückrufe. Über die Auflistung der Zutaten hinaus müssen Lebensmittelunternehmen komplexe lebensmittelrechtliche Vorgaben zu Allergenen in Bezug auf Kreuzkontaminationen und Vorsichtshinweise erfüllen. Da sich die regulatorischen Erwartungen weiterentwickeln, wird die Allergenkennzeichnung immer anspruchsvoller und erfordert eine sorgfältige Prüfung, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
Bei Mérieux NutriSciences helfen wir Ihnen, die Allergenkennzeichnung zu meistern – durch eine Kombination aus regulatorischem Fachwissen, Labortests und fortschrittlicher quantitativer Risikobewertung (QRA).

In den meisten Rechtsordnungen, darunter in der EU (Verordnung 1169/2011) und den USA (FASTER Act), ist die Hervorhebung wichtiger Allergene gesetzlich vorgeschrieben.
Eine der größten Herausforderungen für die Lebensmittelindustrie ist der Umgang mit dem unbeabsichtigten Vorhandensein von Allergenen (Kreuzkontamination).
Wir bieten eine 360°-Lösung zur Absicherung Ihrer Allergenstrategie:
Nein. Die Aufsichtsbehörden (einschließlich der FDA und der EFSA) stellen ausdrücklich fest, dass die vorsorgliche Allergenkennzeichnung kein Ersatz für die Gute Herstellungspraxis (GMP) ist. Sie müssen nachweisen, dass eine Kreuzkontamination trotz gründlicher Reinigung unvermeidbar ist, bevor Sie einen PAL-Hinweis anbringen dürfen.
Nein. Der Begriff „Spuren“ ist rechtlich nicht definiert und kann irreführend sein. Aktuelle internationale Richtlinien (FAO/WHO) und neue nationale Gesetze bevorzugen die direkte Formulierung „Kann [Allergen] enthalten“, um dem Verbraucher klarere Informationen zu liefern.
Die ED05 ist die Dosis, bei der nur die empfindlichsten 5 % der allergischen Bevölkerung reagieren könnten. Die Verwendung dieses wissenschaftlichen Schwellenwerts ermöglicht es Herstellern, auf der Grundlage von Daten statt von Vermutungen zu entscheiden, ob eine vorsorgliche Kennzeichnung erforderlich ist.
Nein. Zwar gibt es eine Kernliste (Milch, Eier, Erdnüsse usw.), doch haben einige Länder eigene Anforderungen. So ist beispielsweise Sesam in den USA und der EU ein wichtiges Allergen, während Sellerie speziell in der EU vorgeschrieben ist und Buchweizen in Japan deklarationspflichtig ist.

Oudenarder Strasse 16 / Carrée Seestrasse
13347 Berlin-Mitte, Deutschland
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