EU-Kontrollprogramm 2026
EU-Kontrollprogramm 2026 – Wichtige Erkenntnisse zur Durchführungsentscheidung (EU) 2025/1900
Am 22. September 2025 hat die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1900 verabschiedet, in dem das jährliche Kontrollprogramm für 2026 festgelegt ist. Dieser Beschluss ist für die weitere Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union für die Agrar- und Lebensmittelkette in allen Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, wobei die Kontrollen von Experten der Kommission durchgeführt werden, um die Anwendung der Rechtsvorschriften zu überprüfen.
Zweck und Rechtsgrundlage
Der Beschluss basiert auf Artikel 116 der Verordnung (EU) 2017/625, wonach die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Kontrollen durch ihre eigenen Sachverständigen organisieren muss, um die Einhaltung einer Vielzahl von Unionsvorschriften in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenschutzmittel, genetisch veränderte Organismen, tierische Nebenprodukte und ökologische/biologische Produktion zu überprüfen. Das Programm ergänzt die nationalen amtlichen Kontrollsysteme und zielt auf eine kohärente, einheitliche Durchsetzung der EU-Standards ab, um so die Lebensmittelsicherheit und die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.
Geltungsbereich und Umfang
Das jährliche Kontrollprogramm legt die Sektoren, Themenbereiche und Risikoprofile fest, die 2026 Gegenstand von Überprüfungen unter der Leitung der Kommission sein werden:
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Sicherheit von Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen sowie von Fisch und Fischereierzeugnissen.
- Lebensmittelkontaktmaterialien (FCMs) mit besonderem Schwerpunkt auf Materialien, die recycelten Kunststoff enthalten.
- Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs (chemische Sicherheit – Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen, Pestiziden und Kontaminanten)
- Sicherheit von Futtermitteln mit Arzneimittelzusatz
Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz
- Überprüfung der Zulassung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PPPs).
- Kontrollen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden
Tiergesundheit und Tierschutz
- Schwerpunkt auf Krankheiten der Kategorie A gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, einschließlich der Afrikanischen Schweinepest.
Lebensmittelqualität und Einfuhren
- Kontrollen im Bereich des ökologischen Landbaus
- Überprüfung der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren, die aus Drittländern in die Union eingeführt werden
Allgemeine Aspekte der Agrar- und Lebensmittelkette
- Überwachung von genetisch veränderten Organismen (GVO), insbesondere in Futtermitteln
- Bereitschaft zur Bewältigung von Notfällen, neu auftretenden Problemen und neuen Entwicklungen
Die ausgewählten Kontrollbereiche weisen häufig auf vorrangige Compliance-Themen hin und signalisieren den nationalen Behörden, wo verstärkte amtliche Kontrollen zu erwarten sind, was möglicherweise die nationalen Durchsetzungsstrategien beeinflusst.
Zeitplan für die Umsetzung
Der Beschluss trat zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, und seine Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
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