Neue und geänderte EU-Höchstgehalte für 3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureester in bestimmten Lebensmitteln 

Prozesskontaminanten, 2-MCPD, 3-MCPD-Ester und Glycidylester, Acrylamid, Kontaminanten, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Furan und Methylfurane, Ethylcarbamat, Heterozyklische Amine, Hydroxymethylfurfural

Neue EU-Regelung im Überblick

Mit der Verordnung (EU) 2026/1825 der Kommission vom 29. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 erweitert und präzisiert die Europäische Kommission die Anforderungen an 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 3-MCPD-Fettsäureester und Glycidyl-Fettsäureester (Glycidyl-FE) in bestimmten Lebensmitteln.

Die Neuregelung führt zwei bisher getrennte Vorhaben zusammen:

  • Neue Höchstgehalte für zusammengesetzte Lebensmittel („compound food“) mit mehr als 5 % Fett
  • Neue bzw. abgesenkte Höchstgehalte für Beikost und für Fette und Öle zur Herstellung von Beikost

Die Verordnung tritt am 19. August 2026 in Kraft.

Wichtige Fristen

  • 19.08.2026: Neue Höchstgehalte für zusammengesetzte Lebensmittel
  • 01.01.2027: Neue Höchstgehalte für Beikost und Beikost-Öle

Die neuen Höchstgehalte im Überblick

Produktkategorie 3-MCPD-SummeGlycidyl-FE-Summe Neuer Höchstgehalt ab 
Zusammengesetzte Lebensmittel (> 5 % Fett) 1.250–2.500 µg/kg Fett 1.000 µg/kg Fett 19.08.2026 
Beikost & Getreidebeikost 50 µg/kg 25 µg/kg 01.01.2027 
Fette & Öle zur Herstellung von Beikost 500 µg/kg Fett 250 µg/kg Fett 01.01.2027 

Hinweise zur Tabelle:

  • Die 3-MCPD-Summe umfasst freies 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureester und wird als 3-MCPD ausgedrückt.
  • Der Glycidyl-FE-Summenparameter umfasst Glycidyl-Fettsäureester sowie 3-MBPD- und 3-MIPD-Fettsäureester und wird als Glycidol ausgedrückt.
  • Bei zusammengesetzten Lebensmitteln beziehen sich die Höchstgehalte auf den Fettanteil. Der konkrete 3-MCPD-Höchstgehalt hängt von der Zusammensetzung der zugesetzten Fette und Öle ab.

Bezugsgröße bei zusammengesetzten Lebensmitteln

Als Fettanteil gilt grundsätzlich der auf dem Etikett angegebene Fettgehalt. Fehlt eine entsprechende Angabe, wird der analytisch extrahierte Fettgehalt herangezogen.

Besonderheit bei Beikost-Ölen: Bis zum 31.12.2026 gelten weiterhin die bisherigen Höchstgehalte von 750 µg/kg für die 3-MCPD-Summe und 500 µg/kg für Glycidyl-FE. Ab dem 01.01.2027 gelten die abgesenkten Höchstgehalte von 500 bzw. 250 µg/kg.

Was bedeutet die Regelung für Lebensmittelunternehmen?

Zusammengesetzte Lebensmittel – ab sofort relevant:

Betroffen sind zusammengesetzte Lebensmittel mit mehr als 5 % Fett, denen pflanzliche Fette oder Öle, Fischöle und/oder Öle anderer mariner Organismen zugesetzt wurden.

Die neuen Höchstgehalte gelten ab dem 19. August 2026. Für diese Anforderungen wurden keine Übergangs- oder Aufbrauchfristen vorgesehen.

Bei Rezepturen mit mehreren Fett- oder Ölquellen ist daher eine nachvollziehbare Dokumentation der eingesetzten Komponenten und ihrer Anteile besonders wichtig.

Beikost – Vorbereitung auf Januar 2027:

Hersteller von Beikost sollten die Zeit bis zum 1. Januar 2027 nutzen, um Rohstoffe, Rezepturen und Prüfpläne zu überprüfen.

Für bestimmte Waren, die vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, sieht die Verordnung Übergangs- bzw. Aufbrauchmöglichkeiten vor.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Betroffene Produkte identifizieren: Prüfen Sie, welche Produkte unter die neuen Anforderungen fallen.
  • Rezepturen überprüfen: Kontrollieren Sie, welche Fette und Öle in Ihren Produkten eingesetzt werden und in welchen Mengen.
  • Rohstoffe und Lieferanten prüfen: Stellen Sie sicher, dass für eingesetzte Fette und Öle aktuelle Informationen zu 3-MCPD und Glycidyl-FE vorliegen.
  • Analysen einplanen: Prüfen Sie, ob Ihre bisherigen Laboranalysen für die neuen Anforderungen geeignet sind und ob zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.
  • Rechtzeitig handeln: Besonders bei zusammengesetzten Lebensmitteln ist eine zeitnahe Überprüfung wichtig, da die neuen Höchstgehalte bereits ab 19. August 2026 gelten.

3-MCPD und Glycidyl-FE – Entstehung und gesundheitliche Relevanz

3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureester sind prozessbedingte Kontaminanten, die insbesondere bei der Hochtemperaturraffination von Fetten und Ölen entstehen können.

Warum sind diese Stoffe relevant?

  • 3-MCPD: kommt sowohl in freier Form als auch als Fettsäureester vor. Deshalb wird regulatorisch die Summe aus freiem 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern berücksichtigt.
  • Glycidyl-Fettsäureester: stehen insbesondere wegen des daraus freisetzbaren Glycidols im Fokus.
  • Glycidol: wird aufgrund seiner genotoxischen und kanzerogenen Eigenschaften als besonders relevant für die Lebensmittelsicherheit eingestuft.

Die Minimierung dieser Prozesskontaminanten ist daher ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelsicherheit.

Neuer Summenparameter für Glycidyl-FE

Eine wichtige Änderung betrifft die analytische Erfassung:

  • Neben Glycidyl-Fettsäureestern werden auch 3-MBPD- und 3-MIPD-Fettsäureester berücksichtigt.
  • Der Summenparameter wird als Glycidol ausgedrückt.
  • Bei indirekten Analysenverfahren werden diese Verbindungen bereits gemeinsam erfasst.
  • Bei direkten Verfahren müssen 3-MBPD-FE und 3-MIPD-FE separat bestimmt und in die regulatorische Bewertung einbezogen werden.
  • Dies kann insbesondere bei Fischölen und anderen marinen Ölen relevant sein.

Für Lebensmittelunternehmen bedeutet das: Bei der Auswahl und Bewertung von Analysenverfahren sollte sichergestellt werden, dass der regulatorisch relevante Summenparameter vollständig erfasst wird.

Wie wir Sie unterstützen können

Als akkreditiertes Prüflabor unterstützt das Mérieux NutriSciences | Institut Kirchhoff Berlin Lebensmittelunternehmen bei der analytischen Bewertung von 3-MCPD und Glycidyl-Fettsäureestern in Fetten, Ölen und komplexen Lebensmittelmatrices.

Dank unserer etablierten indirekten Analysenmethode werden 3-MBPD- und 3-MIPD-Fettsäureester zusammen mit den Glycidyl-Fettsäureestern bereits miterfasst und werden damit im erweiterten Summenparameter berücksichtigt.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung relevanter Rohstoffe und Endprodukte sowie bei der Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die geltenden EU-Höchstgehalte.

Sie möchten Ihre Produkte oder Rohstoffe überprüfen? Sprechen Sie uns gerne an.