Neues Milchproduktrecht in Deutschland

Milchprodukte

Neues Milchproduktrecht in Deutschland – Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

Mit der „Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen“, offiziell veröffentlicht am 27. November 2025 im Bundesgesetzblatt I Nr. 280 durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), wurde das deutsche Milchproduktrecht grundlegend modernisiert. Die bisher separat geltenden Verordnungen für Butter, Käse, Konsummilch und sonstige Milcherzeugnisse wurden nun in einer einheitlichen, umfassenden Verordnung – der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) – zusammengeführt, die die Regeln für Zusammensetzung, Kennzeichnung und Qualität aller Milcherzeugnisse harmonisiert.

Ziel der Neuregelung

Die Anpassung war erforderlich, um:

  • das nationale Milchproduktrecht an das geltende europäische Recht anzupassen, und
  • technologische Fortschritte in der Herstellung und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten zu berücksichtigen.

Kernstück der Neuregelung

Zentraler Bestandteil ist Artikel 1 der Verordnung:

  • Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
    (Milchproduktqualitätsverordnung – MilchPQV)”
  • Die MilchPQV umfasst sieben Anlagen und sorgt für eine übersichtlichere und systematische Regelung der Qualitäts- und Bezeichnungsanforderungen.

Wesentliche Inhalte und Neuerungen (Auswahl)

Definitionen und Bezeichnungen

  1. Zahlreiche verbindliche Definitionen, insbesondere für
    – die Kennzeichnung und
    – die Bezeichnung des Lebensmittels
  2. Konkrete Voraussetzungen für Hinweise wie:
    – „wärmebehandelt“
    – „pasteurisiert“
    – „laktosefrei“
    – „frisch“
  3. Pflicht zur Angabe der Tierart, sofern die Rohmilch nicht ausschließlich von Kühen stammt

Zusammensetzung von Milch und Milchprodukten

  • Milchfremde Zutaten als Ersatz für Milchbestandteile sind unzulässig
  • Höchstgrenzen für geschmacksgebende und färbende Zusätze
  • Neuregelung von Vitaminen und Mineralstoffen in Milchprodukten

Laktosefreie Produkte

  • Herstellung und Inverkehrbringen von laktosefreiem Käse sind generell erlaubt
  • Einsatz von Laktase ausdrücklich zulässig

Kennzeichnungspflichten

  1. Neben produktspezifischen Regelungen der MilchPQV sind zu beachten:
    – Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
    – Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)
  2. Umfassende Informationspflichten gelten unverändert auch für Milchprodukte

Inkrafttreten und Übergangsregelungen

  • Grundsatz: Die Verordnung tritt am 14. Juni 2026 in Kraft.
  • Ausnahme: Artikel 9 tritt bereits am Tag nach der Verkündung, also am 28. November 2025, in Kraft.
  • Übergangsfristen: Für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände gelten abweichende Fristen, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.

Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler sollten die Übergangsregelungen prüfen und ihre Prozesse entsprechend anpassen, um Rechtskonformität ab dem Inkrafttreten sicherzustellen.

Bedeutung für die Praxis

Die Milchproduktqualitätsverordnung schafft:

  • mehr Rechtsklarheit
  • eine vereinheitlichte Systematik
  • bessere Vereinbarkeit mit EU-Recht

Handlungsempfehlungen für Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler:

  • Überprüfung von Produktrezepturen, Kennzeichnungen und Dokumentationen
  • Berücksichtigung der Übergangsfristen und Planung von Verpackungsbeständen
  • Anpassung von Labor- und Prüfprogrammen

Wie wir Sie unterstützen können

Als akkreditiertes Labor mit langjähriger Erfahrung in der Lebensmittelprüfung, einschließlich der Analyse von Milch und Milchprodukten, können unsere Experten Sie dabei unterstützen, sicherzustellen, dass Ihre Produkte sicher, hochwertig und konform mit den gesetzlichen Anforderungen sind.