16. Änderung der Kunststoff-Verordnung
Die 16. Änderung der europäischen Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff tritt in Kraft.
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, müssen innerhalb der EU strenge Sicherheitsanforderungen einhalten.
Mit der heute in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2023/1442 ändert die Europäische Kommission die Verordnung (EU) Nr. 10/2011, die einerseits Vorgaben enthält, welche Stoffe zur Herstellung von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen (Anhang I, Unionsliste) und andererseits Migrationsgrenzwerte und weitere Verwendungsbeschränkungen festlegt.
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2023/1442 werden unter anderem neue Stoffe der Positivliste im Anhang I hinzugefügt, Holzmehl und Salicylsäure aus dem Anhang I entfernt und die spezifischen Migrationsgrenzwerte für bestimmte PHTHALAT-WEICHMACHER abgesenkt.
Wichtige Änderungen: 16. Änderung der Kunststoff-Verordnung
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Die wichtigsten Änderungen haben wir in unserem Informationsblatt für Sie zusammengestellt. Bitte laden Sie es herunter und halten Sie sich auf dem Laufenden.

Wie wir Sie unterstützen können
Wir, das Institut Kirchhoff Berlin, ein Mérieux NutriSciences Unternehmen, unterstützen Sie mit Beratung, indem wir Sie darüber informieren, wann die neuen Anforderungen gelten, welchen Einfluss sie auf Ihre Produkte haben, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, und analytische Untersuchungen durchführen, um die Migration von Weichmachern zu bestimmen und die neuen Migrationsgrenzwerte zu überprüfen und damit die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

