Geänderte BfR-Empfehlungen für Papier und papierbasierte Materialien im Lebensmittelkontakt
Im Bundesgesundheitsblatt (2025, 68:1212–1216) wurde die 229. Mitteilung zur „Gesundheitlichen Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt“ veröffentlicht. Darin nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) umfassende Anpassungen an mehreren Empfehlungen vor – insbesondere an Empfehlung XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt und ihren Unterkapiteln. Die zentralen Änderungen betreffen die Streichung des bisherigen Richtwertes für Bisphenol A, neue Vorgaben zu MOAH, Anpassungen im Anhang zu recycelten Fasern sowie spezifische Anforderungen für Backpapiere und Filterpapiere. Weitere Änderungen beziehen sich u. a. auf Polymerdispersionen, Silicone, Polyterephthalsäurediolester, Fördergurte sowie Kunstdärme.
Übersicht der Änderungen im Bereich Papier, Karton und Pappe
Die wichtigsten Neuerungen in den auf Papier bezogenen Empfehlungen betreffen:
Empfehlung XXXVI – Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt
- Streichung des Richtwertes für Bisphenol A (50 µg/kg Lebensmittel): Der bisherige Richtwert wird aufgehoben. Das BfR weist darauf hin, dass die Einträge von Bisphenol A und anderen Bisphenolen in Lebensmittel, insbesondere über Lebensmittelbedarfsgegenstände aus recyceltem Papier und Pappe, derzeit auf EU-Ebene im Rahmen einer geplanten Monitoring-Empfehlung der EU-Kommission diskutiert werden. Ziel ist die Ermittlung eines Schwellenwertes zur Orientierung. Bis dahin empfiehlt das BfR, dass der Übergang von Bisphenol A auf Lebensmittel so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar sein sollte.
- Verschärfte Anforderungen zu MOAH (neue Fußnote 36): Aus Lebensmittelbedarfsgegenständen darf kein nachweisbarer Übergang von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) auf Lebensmittel stattfinden.
- Präzisierungen zur Bedruckung: Hinweis auf die Vorgaben der Bedarfsgegenständeverordnung für Druckfarben auf Lebensmittelkontaktmaterialien.
- Überarbeiteter Anhang zu recycelten Fasern: Klarstellungen zu den „Bedingungen für die Verwendung von wiedergewonnenen Fasern als Papierrohstoffe“, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Einträge von Bisphenolen und MOAH.
- Besondere Berücksichtigung flüchtiger und hydrophober Stoffe: Bei trockenen, nichtfettenden Lebensmitteln mit großer Oberfläche (z. B. Mehl, Grieß, Reis, Cerealien, Zucker, Salz) wird ausdrücklich auf mögliche Gasphasenmigration flüchtiger oder hydrophober Substanzen hingewiesen.
Empfehlung XXXVI/1 – Koch- und Heißfilterpapiere und Filterschichten
- Ergänzungen zu Punkt I.A „Faserstoffe“ und Punkt II.B „Papierveredelungsstoffe“.
- Einführung einer neuen Fußnote 17 zur Präzisierung der verwendbaren Stoffe.
Empfehlung XXXVI/2 – Papiere, Kartons und Pappen für Backzwecke
- Neuer Abschnitt zur Freisetzung von Acrylamid: Acrylamid darf im fertigen Papiererzeugnis nicht nachweisbar sein. Die Nachweisgrenze beträgt 0,01 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz.
Empfehlung XXXVI/3 – Saugeinlagen auf Basis von Cellulosefasern
- Aktualisierte Vorgaben für die Zusammensetzung und Bewertung dieser Materialien im direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
Was Lebensmittelhersteller und Verpackungshersteller jetzt tun müssen
Für Unternehmen, die Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, Karton und Pappe herstellen oder verwenden, ist es empfehlenswert, folgende Schritte einzuleiten:
- Überprüfung und Aktualisierung der Rohstoff- und Rezepturlisten:
Insbesondere hinsichtlich BPA-Einträgen, MOAH-Risiken und den Anforderungen der neuen Fußnoten. - Bewertung von Druckfarben und Beschichtungen:
Sicherstellen, dass alle bedruckten Materialien den Vorgaben der Bedarfsgegenständeverordnung entsprechen. - Spezifische Risikobewertung für trockene, nichtfettende Lebensmittel mit großer Oberfläche:
Fokus auf potenzielle Gasphasenmigration flüchtiger oder hydrophober Substanzen. - Anpassung von Prüfprogrammen und Analytik:
– MOAH: verlässliche Nachweisgrenzen ohne Befund
– Acrylamid: Implementierung einer Analytik ≤ 0,01 mg/kg
– BPA/Bisphenole: Bewertungen nach der Vorgabe „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ - Dokumentation und Lieferkettentransparenz stärken:
Höhere Anforderungen an Konformitätserklärungen, Prozesskontrollen und Nachweise, insbesondere bei Materialien aus Recyclingfasern.
Wie wir Sie unterstützen können
Mérieux NutriSciences | Institut Kirchhoff Berlin unterstützt Lebensmittelhersteller, Verpackungshersteller und Einzelhändler mit den notwendigen Tests, um die Konformität ihrer Papiere, Kartons und Pappe mit den gesetzlichen Anforderungen und Qualitätsstandards für die Lebensmitteleignung zu überprüfen. Unsere Analysen werden gemäß den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) durchgeführt. Wir bieten:
- Extraktions- & Migrationsprüfungen: Analyse des Übergangs von Kontaminanten (BPA, MOAH, Acrylamid) in Lebensmittel und Lebensmittelsimulanzien.
- Set-off (Abklatsch): Simulation eines potentiellen Übergangs von Kontaminanten von der bedruckten Außenseite einer Verpackung auf die Lebensmittelkontaktseite
- Consulting: Beratung zu notwendigem Testumfang und möglichen Strategien, den Eintrag von Kontaminationen zu verringern.
Mit unseren Analysen gewährleisten Sie die Einhaltung der aktuellen BfR-Empfehlungen, die Marktfähigkeit und die Verbrauchersicherheit Ihrer Produkte.

