Strengere Sicherheitskriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln in der EU
Am 21. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2895 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien in Bezug auf Listeria monocytogenes im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung führt strengere mikrobiologische Kriterien für verzehrfertige Lebensmittel ein, die das Wachstum von Listeria monocytogenes fördern können. Die Verordnung ist am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Juli 2026.
Listeria monocytogenes – ein gefährlicher, lebensmittelbedingter Krankheitserreger
Listeria monocytogenes (L. monocytogenes) ist ein pathogener Mikroorganismus, der Listeriose verursacht. Im Gegensatz zu anderen, durch Lebensmittel übertragenen Bakterien, tolerieren Listerien salzige Umgebungen und können sich selbst bei niedrigen Temperaturen (zwischen +2 °C und +4 °C) vermehren. Zwar lassen sie sich durch Erhitzung über 65 °C abtöten, doch können Kontaminationen auch nach der Herstellung und vor der Verpackung entstehen. Diese Bakterien verursachen schwere Gesundheitsrisiken wie Sepsis oder Meningitis. Gefährdet durch die Krankheit sind vor allem ältere Menschen und Schwangere. Ausbrüche aufgrund einer Verunreinigung der Lebensmittel mit Listeria monocytogenes zeigten sich dabei in erhöhtem Maße gefährlich. Laut des EFSA Zoonose Reports von 2024 gab es allein im Jahr 2024 in der EU 17 Todesfälle durch 38 lebensmittelbedingte Listerioseausbrüche.
- Lesen Sie zudem eine aktuelle Studie zu L. monocytogenes in pflanzlichen Milchalternativen.
L. monocytogenes kommt in verschiedenen Lebensmitteln vor, insbesondere in verzehrfertigen Lebensmitteln sowie in anderen Produkten, darunter Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Geflügel, Fleisch und Fleischprodukte (z. B. Wurst), Fisch und Fischerzeugnisse (v.a. Räucherfisch), Milch und Milchprodukte (v.a. Käse), rohes Gemüse und pflanzliche Lebensmittel. Zur Vermeidung von Listeriose sind gute Herstellungspraxis, Hygienemaßnahmen und eine effektive Temperaturkontrolle entlang der gesamten Produktions-, Distributions- und Lagerkette entscheidend.
Neue gesetzliche Anforderungen für Listeria monocytogenes
Am 21.11.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2895 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung legt Lebensmittelsicherheitskriterien für L. monocytogenes fest. Die aktualisierten Lebensmittelsicherheitskriterien für L. monocytogenes zielen darauf ab, „ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau in der gesamten Lebensmittelkette gewährleisten zu können“. Durch die Änderungen wird das Lebensmittelsicherheitskriterium für L. monocytogenes dahingehend verschärft, dass „L. monocytogenes in 25 g (nicht nachweisbar)“ gilt, für solche Fälle der Kategorie 1.2 (L. monocytogenes -Wachstum möglich), in denen „der Lebensmittelhersteller nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreitet.“
Wir haben die wesentliche rechtlichen Änderungen zusammengefasst:
Strengeres Lebensmittelsicherheitskriterium für L. monocytogenes :
Das Kriterium „in 25 g nicht nachweisbar“ gilt für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von L. monocytogenes fördern können, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an L. monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreiten wird.
Erweiterte Anwendung des Sicherheitskriteriums:
Das Kriterium „nicht nachweisbar in 25 g“ gilt nun für:
- Verzehrfertige Lebensmittel, die während ihrer Haltbarkeitsdauer in Verkehr gebracht werden, wenn nicht nachgewiesen wurde, dass der Gehalt an L. monocytogenes unter dem Grenzwert von 100 KBE/g bleibt.
- Bisher galt das Kriterium nur, bevor das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der es hergestellt hat, verlassen hat.
Besonderer Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen:
Säuglinge und immungeschwächte Personen sind besonders gefährdet und dürfen keine Lebensmittel konsumieren, die L. monocytogenes in gleich welcher Konzentration enthalten. Daher sollten sich die Risikominderungsmaßnahmen auf verzehrfertige Lebensmittel der Kategorie 1.2, die das Wachstum von L. monocytogenes über den Grenzwert von 100 KBE/g hinaus während die Haltbarkeitsdauer begünstigen können, konzentrieren.
Einheitlicher Gesundheitsschutz entlang der gesamten Lebensmittelkette:
Das Kriterium „in 25 g nicht nachweisbar“ gewährleistet ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau von der Herstellung bis zum Vertrieb, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht garantieren kann, dass der Grenzwert von 100 KBE/g während der Haltbarkeitsdauer nicht überschritten wird.
Umsetzungszeitrahmen:
- Die Verordnung trat am 11. Dezember 2024 in Kraft.
- Die Anwendung erfolgt seit dem 1. Juli 2026.
Auswirkungen für Lebensmittelunternehmer
Die Überschreitung des Grenzwerts von L. monocytogenes (Lebensmittelsicherheitskriterium) kann zu einer Rücknahme oder einem Rückruf führen. Daher wird dringend empfohlen, dass Lebensmittelhersteller umgehend strenge Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der aktualisierten Kriterien sicherzustellen:
- Kategorisierung der Lebensmittel entsprechend dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005.
- Challengetests zum Nachweis von L. monocytogenes während der Haltbarkeit < 100 KBE/g.
- Überprüfung und laufendes Monitoring der Hygienepraxis sowie ein Umgebungsmonitoring auf L. monocytogenes.
- Eigenkontrollen von Rohstoffen, Produkten.
Wie wir Sie unterstützen können
Bei Mérieux NutriScience | Institut Kirchhoff Berlin unterstützen wir Lebensmittelhersteller mit fortschrittlichen und zuverlässigen Labortests auf Listeria monocytogenes, um die mikrobiologische Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten und gleichzeitig die aktualisierten Kriterien für die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen. Unsere Studien orientieren sich an den Vorgaben der ASU L 00.00-187/1 (Stand 2023), Beschluss der AFFL-PG zu Challenge Tests vom 09.06.2022, EURL Lm TECHNICAL GUIDANCE DOCUMENT on challenge tests and durability studies for assessing shelf-life of ready-to-eat foods to Listeria monocytogenes (Version 4 vom 1. Juli 2021). Unsere umfassenden Dienstleistungen umfassen:
- Challenge-Tests zur Bewertung des Wachstumspotenzials und der Wachstumsrate von L. monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln.
- Bewertung der Produkthaltbarkeit und Überprüfung der Einhaltung mikrobiologischer Kriterien.
- Fachkundige Beratung bei der Umsetzung risikobasierter Überwachungs- und Testprogramme.
- Maßgeschneiderte Schulungen zur Stärkung der Lebensmittelsicherheitspraktiken und zur Gewährleistung der Einhaltung der Hygienevorgaben.
Quellenangaben
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2024/2895
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
- EFSA Journal: European One Health 2024 Zoonoses Report

