Strengere Sicherheitskriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln in der EU
Am 21. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2895 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien in Bezug auf Listeria monocytogenes im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung führt strengere mikrobiologische Kriterien für verzehrfertige Lebensmittel ein, die das Wachstum von Listeria monocytogenes fördern können. Die Verordnung ist bereits am 11. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Juli 2026.
Listeria monocytogenes – ein gefährlicher, lebensmittelbedingter Krankheitserreger
Listeria monocytogenes (L. m.) ist ein pathogener Mikroorganismus, der Listeriose verursacht. Im Gegensatz zu anderen, durch Lebensmittel übertragenen Bakterien, tolerieren Listerien salzige Umgebungen und können sich selbst bei niedrigen Temperaturen (zwischen +2 °C und +4 °C) vermehren. Zwar lassen sie sich durch Erhitzung über 65 °C abtöten, doch können Kontaminationen auch nach der Herstellung und vor der Verpackung entstehen. Diese Bakterien verursachen schwere Gesundheitsrisiken wie Sepsis oder Meningitis. Die Krankheit betrifft vor allem ältere Menschen, Schwangere, an den meisten dieser lebensmittelbedingten Ausbrüche beteiligt. Ausbrüche aufgrund einer Verunreinigung der Lebensmittel mit Listeria monocytogenes zeigten sich dabei in erhöhtem Maße gefährlich. Laut des EFSA-Reports verursachten 19 Ausbrüche 11 Todesfälle.
- Lesen Sie zudem eine aktuelle Studie zu Listeria monocytogenes in pflanzlichen Milchalternativen.
(L .m.) kommt in verschiedenen Lebensmitteln vor, insbesondere in verzehrfertigen Lebensmitteln sowie in anderen Produkten, darunter Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Geflügel, Fleisch und Fleischprodukte (z. B. Wurst), Fisch und Fischerzeugnisse (v.a. Räucherfisch), Milch und Milchprodukte (v.a. Käse), rohes Gemüse und pflanzliche Lebensmittel. Zur Vermeidung von Listeriose sind gute Herstellungspraxis, Hygienemaßnahmen und eine effektive Temperaturkontrolle entlang der gesamten Produktions-, Distributions- und Lagerkette entscheidend.
Neue gesetzliche Anforderungen für Listeria monocytogenes
Am 21.11.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2895 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung legt Lebensmittelsicherheitskriterien für Listeria monocytogenes fest. Die aktualisierten Lebensmittelsicherheitskriterien für Listeria monocytogenes zielen darauf ab, „ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau in der gesamten Lebensmittelkette gewährleisten zu können“, umzusetzen. Durch die Änderungen wird das Lebensmittelsicherheitskriterium für Listeria monocytogenes dahingehend verschärft, dass „Listeria monocytogenes in 25 g (nicht nachweisbar)“ gilt, für solche Fälle der Kategorie 1.2 (L. m.-Wachstum möglich), in denen „der Lebensmittelhersteller nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreitet.“
Wir haben die wesentliche rechtlichen Änderungen zusammengefasst:
Strengeres Lebensmittelsicherheitskriterium für Listeria monocytogenes:
Das Kriterium „in 25 g nicht nachweisbar“ gilt für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes fördern können, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreiten wird.
Erweiterte Anwendung des Sicherheitskriteriums:
Das Kriterium „nicht nachweisbar in 25 g“ gilt nun für:
- Verzehrfertige Lebensmittel, die während ihrer Haltbarkeitsdauer in Verkehr gebracht werden, wenn nicht nachgewiesen wurde, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes unter dem Grenzwert von 100 KBE/g bleibt.
- Bisher galt das Kriterium nur, bevor das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der es hergestellt hat, verlassen hat.
Hervorhebung hochriskanter Lebensmittelkategorien:
Verzehrfertige Lebensmittel, die nicht für Säuglinge oder besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und die das Wachstum von Listeria monocytogenes fördern können, erfordern verstärkte Risikominderungsmaßnahmen.
Besonderer Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen:
Säuglinge und immungeschwächte Personen dürfen keine Lebensmittel konsumieren, die Listeria monocytogenes in gleich welcher Konzentration enthalten.
Einheitlicher Gesundheitsschutz entlang der gesamten Lebensmittelkette:
Das Kriterium „in 25 g nicht nachweisbar“ gewährleistet ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau von der Herstellung bis zum Vertrieb, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht garantieren kann, dass der Grenzwert von 100 KBE/g während der Haltbarkeitsdauer nicht überschritten wird.
Umsetzungszeitrahmen:
- Die Verordnung tritt am 11. Dezember 2024 in Kraft.
- Die Anwendung erfolgt ab dem 1. Juli 2026, um den Lebensmittelunternehmern ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Praktiken und Verfahren zu geben.
Auswirkungen für Lebensmittelunternehmer
Die Überschreitung des Grenzwerts von Listeria monocytogenes (Lebensmittelsicherheitskriterium) kann zu einer Rücknahme oder einem Rückruf führen. Daher wird dringend empfohlen, dass Lebensmittelhersteller umgehend strenge Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der aktualisierten Kriterien sicherzustellen:
- Kategorisierung der Lebensmittel entsprechend dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005.
- Challengetests zum Nachweis von Listeria monocytogenes während der Haltbarkeit < 100 KBE/g.
- Überprüfung und laufendes Monitoring der Hygienepraxis sowie ein Umgebungsmonitoring auf Listeria monocytogenes.
- Eigenkontrollen von Rohstoffen, Produkten.
Wie wir Sie unterstützen können
Bei Mérieux NutriScience | Institut Kirchhoff Berlin unterstützen wir Lebensmittelhersteller mit fortschrittlichen und zuverlässigen Labortests auf Listeria monocytogenes, um die mikrobiologische Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten und gleichzeitig die aktualisierten Kriterien für die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen. Unsere Studien orientieren sich an den Vorgaben der ASU L 00.00-187/1 (Stand 2023), Beschluss der AFFL-PG zu Challenge Tests vom 09.06.2022, EURL Lm TECHNICAL GUIDANCE DOCUMENT on challenge tests and durability studies for assessing shelf-life of ready-to-eat foods to Listeria monocytogenes (version 4 vom 1. Juli 2021). Unsere umfassenden Dienstleistungen umfassen:
- ChallengeTests zur Bewertung des Wachstumspotenzials und der Wachstumsrate von (L. m.) in verzehrfertigen Lebensmitteln.
- Bewertung der Produkthaltbarkeit und Überprüfung der Einhaltung mikrobiologischer Kriterien.
- Fachkundige Beratung bei der Umsetzung risikobasierter Überwachungs- und Testprogramme.
- Maßgeschneiderte Schulungen zur Stärkung der Lebensmittelsicherheitspraktiken und zur Gewährleistung der Einhaltung.
Quellenangaben
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2024/2895
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
- EFSA Journal: European One Health 2023 Zoonoses Report

