PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelverpackungen gemäß PPWR

Lebensmittelverpackungen

Die Verordnung (EU) 2025/40, allgemein bekannt als Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (packaging and packaging waste regulation – PPWR), trat im Februar 2025 in Kraft und ist das zentrale Rechtsinstrument zur Neugestaltung des Lebenszyklus von Verpackungen in Europa. Ein zentraler Pfeiler dieser Verordnung ist Artikel 5, der die Begrenzung von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern) regelt. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, die Umweltbelastung zu minimieren und die hochwertige Kreislaufführung von Materialien zu sichern.

Besonders kritisch für die Industrie: Der Fokus auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktmaterialien.

Stichtag 12. August 2026 – Unmittelbare Gültigkeit

Die Regelungen treten am 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft. Für Hersteller, Importeure und Markeninhaber bedeutet dies einen dringenden Handlungsbedarf in der Materialauswahl, der Lieferkettensteuerung und der technischen Dokumentation.

Spezifische Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen

Gemäß Art. 5 Abs. 5 der PPWR dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem Stichtag nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Schwellenwerte erreichen oder überschreiten:

PrüfparameterGrenzwertAnmerkungen zum Umfang
Einzelne PFAS (gezielte Analyse)25 ppbGezielte Analyse; polymere PFAS ausgeschlossen.
Summe der PFAS250 ppbSumme gezielter Analysen; ggf. inkl. Abbau von Vorläuferverbindungen; polymere PFAS ausgeschlossen.
Gesamtfluorid50 ppmEinschließlich polymerer PFAS

Links zum Vertiefen

  • Die Anwendung dieser Vorschrift wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. hat hierzu eineInformation und einen Vorschlag zur Umsetzung der Anforderungen an PFAS-Grenzwerte in der PPWR (Stand 13.03.2026) erarbeitet, in dem u. a. der Vorschlag für eine Prüfstrategie zu finden ist. Auch zu PFAS als NIAS (unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe) ist ein Vorgehen vorgeschlagen (siehe S. 11).
  • Ergänzend hat die EFSA den Bericht eines Workshops zur Weiterentwicklung der PFAS-Risikobewertung veröffentlicht, der am 17. November 2025 online stattfand („Workshop on the latest advancements of PFASs risk assessment“, Event Report vom 10.03.2026).
  • Im März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission außerdem ein FAQ-Dokument zu den häufigst gestellten Fragen im Bezug auf die PPWR.

Praktische Implikationen

Die Umsetzung der Artikel-5-Anforderungen führt in der Praxis zu drei zentralen Handlungsfeldern:

  • Materialsubstitution: Umstellung auf PFAS-freie Barriere- und Beschichtungssysteme.
  • Transparenz in der Lieferkette: Etablierung einer Full Material Disclosure (FMD) und Einholung valider Analytikdaten von Vorlieferanten.
  • Compliance-Management: Erstellung von Konformitätsdokumenten, die im Falle einer Marktüberwachung rechtsbeständig sind.

Wie wir Sie unterstützen können

Die Einhaltung der PPWR-Grenzwerte im niedrigen ppb-Bereich erfordert hochpräzise Analytik und fundiertes regulatorisches Wissen. Mérieux NutriSciences | Institut Kirchhoff Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre Verpackungen rechtssicher auf den Markt zu bringen: