Aktuelles zur Verwendung von Pestiziden und Glyphosat in Europa
Nachhaltige Nutzung und Risiken chemischer Pestizide
Im Juni 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Dieser Vorschlag enthält EU-weite Ziele zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide um 50 % bis 2030. Er steht im Einklang mit den EU-Strategien „Vom Erzeuger zum Verbraucher“ und „Biologische Vielfalt“. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Umweltauswirkungen des Lebensmittelsystems der EU zu verringern und wirtschaftliche Verluste infolge des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt abzumildern.
Am 5. Juli 2023 veröffentlichte die Kommission einen aktualisierten Fortschrittsbericht über die Ziele zur Verringerung des Pestizideinsatzes für den Zeitraum 2011-2021 im Rahmen der „Farm to Fork“-Strategie. Der Bericht zeigt, dass der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide im Vergleich zu 2020 um 6 % gesunken sind. In den ersten vier Jahren wurde ein Rückgang um insgesamt 33 % gegenüber dem Basiszeitraum 2015-2017 verzeichnet.
Allerdings ist der Einsatz gefährlicherer Pestizide im Vergleich zu 2020 um 5 % gestiegen. Dennoch wurde in den ersten vier Jahren ein Gesamtrückgang von 21 % gegenüber dem Basiszeitraum 2015-2017 verzeichnet.
Den veröffentlichten Daten zufolge bestätigt die Kommission, dass die im Vorschlag für die Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln („SUR“) dargelegten Ziele zur Reduzierung des Pestizideinsatzes die Ernährungssicherheit nicht gefährden. Die Beobachtungen der rückläufigen Trends in den ersten vier Jahren deuten darauf hin, dass wir beide Farm-to-Fork-Ziele bis 2030 erreichen können. Allerdings müssen wir noch weitere Anstrengungen unternehmen.
Marktzulassung von Glyphosat bis Dezember 2023 verlängert
Glyphosat ist ein weit verbreiteter Wirkstoff in Pestiziden. Er verhindert das Wachstum von unerwünschten Pflanzen in der Umgebung von Kulturpflanzen und beseitigt bestimmte Pflanzen oder deren Teile. Wir bezeichnen es gemeinhin als „Herbizid“ oder „Unkrautvernichter“.
Aufgrund der Bedenken im Zusammenhang mit Glyphosat sieht die EU-Gesetzgebung dessen zeitlich begrenzte Marktzulassung und eine regelmäßige Neubewertungen vor. Die aktuelle fünfjährige Marktzulassung für Glyphosat, die ursprünglich am 15. Dezember 2022 auslaufen sollte, wurde nun bis zum 15. Dezember 2023 verlängert.
Wie erwartet und bereits von uns berichtet (siehe Artikel Glyphosat in Europa, Juni 2022), führte die EFSA am 6. Juli 2023 eine Peer Review der Risikobewertung für Glyphosat durch. Die Überprüfung ergab keine wesentlichen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Umwelt. Im Jahr 2022 führte die ECHA eine Risikobewertung von Glyphosat durch. Sie kam zu dem Schluss, dass Glyphosat die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt.
Erkenntnisse und laufende Bewertung
Die Schlussfolgerungen der EFSA weisen auf mehrere offene Fragen und Datenlücken hin. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen diese im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung angehen. Dazu gehören die Bewertung von Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des Ernährungsrisikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.
Eines der offenen Probleme ist das Fehlen von Informationen über die Toxizität eines der Bestandteile. Dazu gehört das Fehlen von Hinweisen auf akute Toxizität und Genotoxizität.
Experten erkennen an, dass die mit Glyphosat und der biologischen Vielfalt verbundenen Risiken komplex sind. Aufgrund ihres multifaktoriellen Charakters ist es schwierig, endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen.
Im Hinblick auf die Ökotoxikologie ergab ein konservativer Risikobewertungsansatz unter Verwendung des verfügbaren Datenpakets ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere bei 12 von 23 vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat.
Die EFSA teilte ihre Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten am 6. Juli mit. Diese Schlussfolgerungen werden eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung über die Beibehaltung von Glyphosat auf der EU-Liste der zugelassenen Pestizidwirkstoffe spielen.
Lesen Sie mehr: Factsheet der EFSA zu Glyphosat.
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