Neue Verordnung: Kennzeichnung von ökologischer Heimtiernahrung

Heimtiernahrung, Heimtierfutter, Heimtierfuttermittel, ökologischem Heimtierfuttermittel, biologischer Heimtierfuttermittel

Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von ökologischer/biologischer Heimtiernahrung

Am 18. Oktober 2023 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2023/2419 erlassen, die als spezifische Unionsvorschrift für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/848 Leitlinien für die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermitteln festlegt. Die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 regelt zwar die Kennzeichnung von Futtermitteln für Nutztiere, enthält jedoch keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfuttermittel. Diese wurden nun mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 2023/2419 eingeführt.

Rechtliche Entwicklung für ökologisches/biologisches Heimtierfuttermittel

Bisher wurden die Vorschriften für ökologische Heimtiernahrung hauptsächlich auf nationaler Ebene festgelegt, da nach der alten EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 für Heimtierfuttermittel bis zur Aufnahme ausführlicher Verarbeitungsvorschriften für Heimtierfutter einzelstaatliche Vorschriften oder von den Mitgliedstaaten anerkannte private Standards galten. Dies ermöglichte es, Produkte als ökologisch zu kennzeichnen, auch wenn nicht alle Zutaten aus ökologischem Anbau stammten. Ein bedeutender Wandel trat im Januar 2022 mit der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 ein, die diese Einschränkung für Heimtierfuttermittel nicht mehr beinhaltet und somit unmittelbar auch für die Produktion von Heimtierfuttermittel gilt. 

Was bringt die neue Verordnung?

Wir haben die wichtigsten rechtlichen Neuerungen für Sie zusammengefasst:

Umstellung auf die neuen Kennzeichnungsvorschriften

Nach dem Ablauf der in der Verordnung (EU) Nr. 2018/848  festgelegten Übergangsfristen ist die Verwendung von bisherigen privaten Standards nicht mehr zulässig. Um den Herstellern dahingehend einen reibungslosen Übergang zu den neuen gesetzlichen Anforderungen  zu ermöglichen, darf gemäß der neuen Verordnung (EU) Nr.  2023/2419 ökologisches/biologisches Heimtierfuttermittel, das zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Oktober 2023 gemäß den früheren nationalen Vorschriften oder anerkannten privaten Standards gekennzeichnet wurde, bis zur Erschöpfung der vorhandenen Bestände in den Verkehr gebracht werden.

Die Verwendung des EU-Bio-Logos

Die bisher für Heimtierfuttermittel nicht zulässige Verwendung des EU-Bio-Logos ist mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 möglich.  Die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 schreibt vor, dass verarbeitetes Tierfutter nur dann das EU-Bio-Siegel tragen darf, wenn alle Zutaten des landwirtschaftlichen Ursprungs und mindestens 95 % der Trockenmasse des Erzeugnisses ökologisch/biologisch sind. Nach den Vorgaben der neuen Verordnung (EU) Nr. 2023/2419 ist nun die Verwendung des EU-Bio-Siegels für Heimtierfuttermittel möglich, wenn das Erzeugnis den Produktionsvorschriften nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 entspricht und mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch sind. Vorverpacktes Heimtierfutter, das diese Bedingungen erfüllt, muss das EU-Bio-Logo auf seiner Verpackung tragen. Die Anwendung des EU-Bio-Logos gilt jedoch verpflichtend erst ab dem 1. Mai 2024.  

Die Verwendung der Auslobungen “Bio-” und “Öko-”

Die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 wurde in Anbetracht der ständig steigenden Nachfrage der Verbraucher nach ökologisch/biologisch erzeugten Produkten formuliert und wird es ihnen erleichtern, ökologische/biologische Zutaten in dem von ihnen gekauften Heimtierfuttermitteln besser zu erkennen. 

Nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2419 ist die Verwendung der Bezeichnungen “Bio-” und “Öko-” in der Bezeichnung und im Zutatenverzeichnis des Heimtierfuttermittels sowie bei weniger als 95% Bio-Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nur im Verzeichnis der Zutaten unter den in der Verordnung aufgeführten Voraussetzungen möglich. Die Voraussetzungen dafür betreffen in erster Linie die Produktionsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/848  i.V. m. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1165.  Im Januar 2023 wurde übrigens die Positivliste der nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1165 in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe um einige für Heimtierfuttermittel relevante Zusatzstoffe wie z.B. Taurin ergänzt. Außerdem sind bei der Auslobung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2419 die dort festgelegten Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Wie wir Sie unterstützen können 

Wir, das Institut Kirchhoff Berlin, sind ein akkreditiertes Labor für die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Mit langjähriger Branchenerfahrung, sachkundigen Experten und modernsten Geräten unterstützen wir Hersteller von Heimtiernahrung bei der Analyse von Heimtierfuttermitteln, um deren Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Wir sind in der Lage, Ihnen dabei zu helfen, sich sicher durch die gesetzlichen Vorschriften zu bewegen, hochwertige Bio-Produkte zu liefern und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, die bei der Wahl ihrer Heimtiernahrung Transparenz und Authentizität suchen:

Analytische Dienstleistungen: Wir bieten Ihnen neben der Kennzeichnungsprüfung auch umfassende analytische Dienstleistungen im Rahmen von sensorischen, chemischen, physikalischen, mikrobiologischen und molekularbiologischen Untersuchungsverfahren an. Unser Leistungsspektrum können Sie auf unserer Website im Bereich des Heimtierfutters einsehen.

Qualitätssicherung: Dank unseres Fachwissens auf dem Gebiet der Futtermittelanalyse sind wir in der Lage, QS-Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Heimtierfuttermittel die erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen, einschließlich der Prüfung auf Verunreinigungen und schädliche Bestandteile.

Einhaltung der Etikettierungsvorschriften: Wir können Hersteller von Tiernahrung dabei unterstützen, sicherzustellen, dass ihre Produktetiketten den neuen Vorschriften entsprechen. 

Beratung und Hilfestellung: Wir bieten fachkundige Beratungs- und Orientierungsdienste an, um Herstellern zu helfen, die Komplexität dieser neuen Verordnungen zu verstehen und zu bewältigen. 

Unterstützung bei Forschung und Entwicklung: Hersteller von Heimtierfuttermitteln, die neue ökologische Produkte entwickeln oder bestehende Produkte verbessern möchten, können mit unserer Forschungs- und Entwicklungsunterstützung bei der Formulierung von Produkten helfen, die den ökologischen Standards und den Anforderungen der Verbraucher entsprechen.
Überwachung von Sicherheit und Qualität: Mit unserem Online-Tool Safety HUD können wir Herstellern von Heimtiernahrung dabei helfen, über globale Sicherheits- und Betrugswarnungen für Heimtiernahrungsprodukte und Rohstoffe auf dem Laufenden zu bleiben, um sicherzustellen, dass ihre Produkte die Vorschriften einhalten und den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.