EU-Monitoringprogramm 2027–2029: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
Die Europäische Union hat ihr koordiniertes Monitoringprogramm für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln fortgeschrieben. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/748 wird das mehrjährige Kontrollprogramm für die Jahre 2027 bis 2029 festgelegt und die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2025/854 aufgehoben.
Das Programm dient zwei zentralen Zielen:
- Überprüfung der Einhaltung der Höchstgehalte (MRLs) gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005
- Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs
Die Annahme des Programms erfolgte im Februar 2026 im Ständigen Ausschuss „Pesticide Residues“, bevor die Verordnung am 31. März 2026 veröffentlicht wurde.
Struktur des Monitoringprogramms
Das EU-weite Monitoring folgt weiterhin einem rotierenden, mehrjährigen Ansatz, wurde jedoch für den Zeitraum 2027–2029 aktualisiert und erweitert.
Stichprobenumfang und Produktgruppen
Pro Jahr werden untersucht:
- 10 Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs
- 2 Lebensmittel tierischen Ursprungs
Zusätzlich umfasst das Programm gezielt:
- Babynahrung
- Erzeugnisse aus ökologischem Landbau (Bio-Produkte)
Damit wird sowohl der allgemeine Lebensmittelmarkt als auch besonders empfindliche Verbrauchergruppen abgedeckt.
Untersuchungsprogramm 2027
Pflanzliche Lebensmittel
Für das Jahr 2027 sind folgende Kulturen vorgesehen:
- Tafeltrauben
- Bananen
- Grapefruits
- Auberginen
- Brokkoli
- Melonen
- Kulturpilze
- Paprika
- Weizenkörner
- Natives Olivenöl
Für Olivenöl ist zusätzlich der Verarbeitungsfaktor zu dokumentieren, sofern relevant.
Tierische Lebensmittel
- Rinderfett
- Hühnereier
Analytischer Umfang und Parameter
Die Untersuchung umfasst:
- bis zu 208 Parameter in pflanzlichen Lebensmitteln
- bis zu 34 Parameter in tierischen Lebensmitteln
Neuer Parameter
- Fluopyram
– Einführung neu im Programm
– Untersuchung ausschließlich im Jahr 2029
– nur in Leberproben
Differenzierte Untersuchungsanforderungen
Das Programm enthält spezifische Vorgaben zur zielgerichteten Analytik einzelner Wirkstoffe innerhalb der Pflanzenschutzmittelrückstände, darunter:
- Ortho-Phenylphenol: nur Grapefruits und Bananen (2027)
- Chlormequat: Tafeltrauben, Kulturpilze, Weizen
- Glyphosat: ausgewählte Kulturen (u. a. Trauben, Pilze, Weizen, Grapefruits, Auberginen)
- Mepiquat: Trauben, Paprika, Pilze, Weizen
- Nikotin: Trauben, Pilze, Paprika
- Dithiocarbamate: nicht in Brokkoli und Olivenöl
- Trimesium: ausgewählte Obst- und Gemüsearten
Diese gezielte Steuerung dient einer risikobasierten Überwachung von Pflanzenschutzmittelrückständen und erhöht die Effizienz der analytischen Kontrolle.
Methodische Anforderungen
Alle Rückstände sind gemäß den Rückstandsdefinitionen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu bestimmen. Dabei gilt:
- Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte sind einzubeziehen
- Falls diese getrennt bestimmt werden, müssen sie auch separat berichtet werden
Dies gewährleistet eine EU-weit harmonisierte Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen.
Übergangsregelung
Die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2025/854 wird:
- zum 1. Januar 2027 aufgehoben
- bleibt jedoch bis zum 1. September 2027 für 2026er Proben anwendbar
Damit wird ein nahtloser Übergang zwischen den Monitoringzyklen sichergestellt.
Einordnung und Bedeutung
Das aktualisierte EU-Programm zeigt mehrere strategische Entwicklungen:
- Präzisere risikobasierte Kontrolle: Die selektive Auswahl von Wirkstoffen und Matrices verbessert die Zielgenauigkeit der Überwachung von Pflanzenschutzmittelrückständen.
- Erweiterung der Datenbasis: Neue Parameter und spezifische Untersuchungsanforderungen stärken die wissenschaftliche Grundlage für zukünftige regulatorische Entscheidungen.
- Hoher Verbraucherschutzstandard: Das Monitoring bleibt ein zentrales Instrument zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus im europäischen Lebensmittelmarkt.
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