EU aktualisiert den Status mehrerer Pflanzen im Katalog der Novel Food

Novel Food

Die Europäische Kommission hat kürzlich relevante Aktualisierungen im Katalog der neuartigen Lebensmittel (Novel Food Catalogue) vorgenommen, die sich direkt auf die Formulierung und Vermarktung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auswirken.

Pflanzen wie das Schöllkraut (Chelidonium majus) wurden als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) bestätigt, was ihre Verwendung in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln ohne vorherige EU-Zulassung verbietet. Ebenso wurden verschiedene Mischungen von Pflanzenextrakten und gereinigten bioaktiven Substanzen wie Cycloastragenol, Apigenin, Pterostilben oder Centella asiatica-Extrakt als neuartiges Lebensmittel eingestuft, was ihre Verwendung bis zur Erteilung der entsprechenden Genehmigung einschränkt.

Parallel dazu wurde klargestellt, dass bestimmte Pflanzenteile wie die Früchte des Japanischen Schnurbaums (Styphnolobium japonicum) nicht als neuartiges Lebensmittel gelten und ihre Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln gestattet ist (Status Not novel in food supplements).

Nachfolgend finden Sie die Zusammenfassung aller Änderungen, die im vergangenen Monat Januar im Katalog der neuartigen Lebensmittel eingeführt wurden:

Name des InhaltsstoffsStatusDatum der Änderung
ApigeninNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel22/01/2026
Astragalus Mongholicus BungeNicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln22/01/2026
Centella Asiatica (L.) Urb.Noch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel22/01/2026
CycloastragenolNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel22/01/2026
Gynostemma Pentaphyllum (Thunb.) MakinoNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel22/01/2026
Matricaria Chamomilla L.Nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln22/01/2026
Pterocarpus Santalinus L. F.Nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln22/01/2026
PterostilbeneNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel22/01/2026
Styphnolobium Japonicum (L.) SchottNicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln22/01/2026
Chelidonium Majus LNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel19/01/2026
Hippophae Rhamnoides L.Nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln19/01/2026
Lepidium Meyenii Walp.Nicht neuartig in Lebensmitteln16/01/2026
CannabidiolNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel14/01/2026
CannabinoidsNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel14/01/2026
Ajuga Turkestanica RegelNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel12/01/2026
TurkesteroneNoch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel12/01/2026
Crithmum Maritimum L.Noch nicht zugelassen – Neuartiges Lebensmittel09/01/2026

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