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GVO Analyse

Ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, dessen genetisches Material durch gentechnische Verfahren verändert wurde. Gängige Beispiele für GVO sind Sojabohnen und Mais. Zahlreiche Länder weltweit haben Gesetze erlassen, um das Vorhandensein von GVO in Lebensmitteln zu regeln.

Mitte der 90er Jahre führte die Agrarindustrie GVO in großem Umfang ein, vor allem durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps. Diese gentechnisch veränderten Pflanzen besitzen neuartige Eigenschaften, die in der Natur nicht vorkommen, wie z. B. Resistenz gegen bestimmte Krankheitserreger oder Toleranz gegenüber Herbiziden (z. B. Round-up Ready-Pflanzen, die gegen Glyphosat resistent sind). Im Jahr 2016 belief sich die weltweite Anbaufläche für diese Pflanzen auf 185 Millionen Hektar (Ketler et al., 2018).

In verschiedenen Sektoren wie der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft, der Tierzucht und der Medizin (z. B. Herstellung von Humaninsulin, rekombinanten Impfstoffen usw.) werden GVO inzwischen in großem Umfang eingesetzt.


GVO-Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln

Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln muss eindeutig auf das Vorhandensein von GVO hinweisen, wenn der Anteil über 0,9 % liegt. Ein negativer analytischer Test bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Produkt frei von GVO ist. Die Lebensmittelunternehmer sind für die Rückverfolgung von GVO und aus GVO hergestellten Produkten auf allen Produktions- und Vertriebsstufen verantwortlich. Liegt der GVO-Anteil unter 0,9 %, muss das Vorhandensein von GVO nicht auf dem Etikett angegeben werden, vorausgesetzt, es handelt sich um ein zufälliges oder unvermeidbares Vorhandensein. In diesem Fall müssen die Lebensmittelunternehmer gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie alle geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um das Vorhandensein von GVO zu verhindern.

Die gleiche Toleranzschwelle gilt für ökologische Lebensmittel. Allerdings tolerieren die Behörden bestimmte GVO nicht, darunter bestimmte Sorten von gentechnisch verändertem Raps und die daraus hergestellten Produkte. Diese GVO wurden vom Markt genommen und müssen gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2016/2268 der Kommission überwacht werden.

Bei Saatgut dürfen angesichts des begrenzten GVO-Anbaus in der gesamten Europäischen Union viele GVO-Sorten nicht angebaut werden oder in Saatgut enthalten sein, es sei denn, sie sind ausdrücklich angegeben.


Unsere Dienstleistungen im Bereich der GMO-Analyse

Wir, das Institut Kirchhoff Berlin, ein Unternehmen von Mérieux NutriSciences, bieten umfassende GVO-Analysedienstleistungen für den Lebens- und Futtermittelsektor. Wir bieten ein umfassendes GVO-Screening für verschiedene Kulturpflanzen wie Soja, Mais, Raps, Reis, Baumwolle, Zuckerrüben, Weizen und sogar Lachs. Lachs war das erste gentechnisch veränderte Tier, das für den Lebensmittelmarkt zugelassen wurde.

Unsere Dienstleistungen umfassen ein akkreditiertes GVO-Screening sowie die spezifische Identifizierung und Quantifizierung von GVO-Ereignissen mittels quantitativer Real-Time-PCR in einer breiten Palette von Lebens- und Futtermittelmatrices.

Wir arbeiten nach den offiziellen Methoden von JRC und ISO, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Leistung zu gewährleisten. Darüber hinaus sind unsere Laboratorien nach den Normen ISO 17025:2017 und ISO 9001:2015 zertifiziert.

Um die höchsten Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten, nehmen wir aktiv an zwei FAPAS-Eignungstests pro Jahr für jede akkreditierte Analysemethode zur GVO-Analyse teil.


Branchenspezifische GVO-Analyse: