Gesetzliche Austauschpflicht für Bleileitungen gemäß Trinkwasserverordnung
Gemäß § 17 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV, in Kraft seit 23.06.2023) sind alle Betreiber von Trinkwasserinstallationen – ob privat, gewerblich oder öffentlich – verpflichtet, bis spätestens 12. Januar 2026 sicherzustellen, dass keine Leitungen oder Teilstücke aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind.
Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und die zukünftige Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen:
- Aktueller Grenzwert für Blei im Trinkwasser: 0,010 mg/l
- Ab 12. Januar 2028 gültig: 0,0050 mg/l (5 µg/l)
Gesundheitliche Auswirkungen bei Blei-Überschreitungen
Blei ist eines der gefährlichsten Metalle im Trinkwasser und kann gesundheitsschädlich sein. Das größte Gesundheitsrisiko besteht in einer allmählichen Belastung durch die regelmäßige Aufnahme geringer Mengen Blei. Zu diesen Risiken gehören Entwicklungsstörungen, Blutbildungsstörungen, Schäden am Nervensystem, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Nierenschäden.
Da sich die Konzentration von Blei (ebenso wie von Kupfer und Nickel) während der Verteilung in der Trinkwasserinstallation verändern kann, reicht die Kontrolle des Rohwassers oder am Netzanschluss nicht aus. Entscheidend ist, was am Zapfhahn ankommt.
Empfehlung, was zu tun ist
- Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen: Bleirohre sind silbergrau, weich und lassen sich leicht einritzen.
- Beauftragen Sie eine fachgerechte Analyse zur Bestimmung der Bleikonzentration im Trinkwasser.
- Führen Sie einen vollständigen Austausch aller Bleileitungen und Teilstücke durch – auch kleine Abschnitte oder Mischinstallationen können die Belastung erhöhen.
Wie wir Sie unterstützen
Als DAkkS-akkreditiertes Prüflabor mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie mit zuverlässiger, schneller und präziser Probenahme von Wasserproben durch qualifizierte Fachkräfte – gemäß DIN ISO 5667-5:2011-02. Wir setzen stets die aktuellsten Normen ein, alle unsere Methoden sind inklusive Probenahme vollständig akkreditiert.
Unser Leistungsangebot:
- Blei-Analytik nach DIN EN ISO 17294-2:2024-12
- Zufallsstichproben gemäß EU-Richtlinie 2015/1787
- Gestaffelte Stagnationsprobenahmen nach der UBA-Empfehlung Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel, 2018
- Erweiterte Analytik für Cadmium, Kupfer, Nickel, Arsen, Antimon, Aluminium und Eisen (alle Methoden akkreditiert)
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