PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelverpackungen gemäß PPWR
Die Verordnung (EU) 2025/40, allgemein bekannt als Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (packaging and packaging waste regulation – PPWR), trat im Februar 2025 in Kraft und ist das zentrale Rechtsinstrument zur Neugestaltung des Lebenszyklus von Verpackungen in Europa. Ein zentraler Pfeiler dieser Verordnung ist Artikel 5, der die Begrenzung von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern) regelt. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, die Umweltbelastung zu minimieren und die hochwertige Kreislaufführung von Materialien zu sichern.
Besonders kritisch für die Industrie: Der Fokus auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktmaterialien.
Stichtag 12. August 2026 – Unmittelbare Gültigkeit
Die Regelungen treten am 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft. Für Hersteller, Importeure und Markeninhaber bedeutet dies einen dringenden Handlungsbedarf in der Materialauswahl, der Lieferkettensteuerung und der technischen Dokumentation.
Spezifische Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen
Gemäß Art. 5 Abs. 5 der PPWR dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem Stichtag nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Schwellenwerte erreichen oder überschreiten:
| Prüfparameter | Grenzwert | Anmerkungen zum Umfang |
| Einzelne PFAS (gezielte Analyse) | 25 ppb | Gezielte Analyse; polymere PFAS ausgeschlossen. |
| Summe der PFAS | 250 ppb | Summe gezielter Analysen; ggf. inkl. Abbau von Vorläuferverbindungen; polymere PFAS ausgeschlossen. |
| Gesamtfluorid | 50 ppm | Einschließlich polymerer PFAS |
Links zum Vertiefen
- Die Anwendung dieser Vorschrift wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. hat hierzu eine „Information und einen Vorschlag zur Umsetzung der Anforderungen an PFAS-Grenzwerte in der PPWR“ (Stand 13.03.2026) erarbeitet, in dem u. a. der Vorschlag für eine Prüfstrategie zu finden ist. Auch zu PFAS als NIAS (unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe) ist ein Vorgehen vorgeschlagen (siehe S. 11).
- Ergänzend hat die EFSA den Bericht eines Workshops zur Weiterentwicklung der PFAS-Risikobewertung veröffentlicht, der am 17. November 2025 online stattfand („Workshop on the latest advancements of PFASs risk assessment“, Event Report vom 10.03.2026).
- Im März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission außerdem ein FAQ-Dokument zu den häufigst gestellten Fragen im Bezug auf die PPWR.
Praktische Implikationen
Die Umsetzung der Artikel-5-Anforderungen führt in der Praxis zu drei zentralen Handlungsfeldern:
- Materialsubstitution: Umstellung auf PFAS-freie Barriere- und Beschichtungssysteme.
- Transparenz in der Lieferkette: Etablierung einer Full Material Disclosure (FMD) und Einholung valider Analytikdaten von Vorlieferanten.
- Compliance-Management: Erstellung von Konformitätsdokumenten, die im Falle einer Marktüberwachung rechtsbeständig sind.
Wie wir Sie unterstützen können
Die Einhaltung der PPWR-Grenzwerte im niedrigen ppb-Bereich erfordert hochpräzise Analytik und fundiertes regulatorisches Wissen. Mérieux NutriSciences | Institut Kirchhoff Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre Verpackungen rechtssicher auf den Markt zu bringen:
Hochpräzise PFAS-Analytik: Wir bieten spezialisierte Prüfverfahren zur Bestimmung von Einzel-PFAS, der PFAS-Summe sowie des Gesamtfluors an, um die Einhaltung der Grenzwerte von Artikel 5 zu überprüfen.
Rechtssichere Konformitätsbewertung: Unsere Experten prüfen Ihre technische Dokumentation und unterstützen Sie bei der Erstellung von Konformitätserklärungen für den EU-Markt.
Risikomanagement in der Lieferkette: Wir helfen Herstellern, Importeuren und Markeninhabern dabei, potenzielle Kontaminationsquellen zu identifizieren und die notwendigen Nachweise gegenüber Behörden vorzubereiten.
Prüfung auf weitere Stoffe: Neben PFAS unterstützen wir Sie auch bei der Überwachung der Schwermetall-Grenzwerte (Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI), die laut PPWR weiterhin bei maximal 100 mg/kg liegen dürfen.
Sichern Sie Ihre Marktfähigkeit rechtzeitig ab. Melden Sie sich bei uns für eine individuelle Beratung zu Ihrer Prüfstrategie.

