Neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgeschlagen

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Verpackungen

Nach der bereits veröffentlichten Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD) arbeitet die Europäische Kommission nun im Rahmen des Europäischen Green Deal an einer Überarbeitung der aktuell geltenden Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Im November 2022 hat die Kommission einen neuen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung für Verpackungen veröffentlicht.

Der Verordnungsvorschlag ist in zwölf Kapitel unterteilt: (I) allgemeine Bestimmungen, (II) Nachhaltigkeitsanforderungen, (III) Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, (IV) andere Pflichten der Wirtschaftsakteure, (V) Kunststofftragetaschen, (VI) Konformität von Verpackungen, (VII) Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, (VIII) Schutzklauselverfahren, (IX) umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge, (X) übertragene Befugnisse und Ausschussverfahren, (XI) Änderungen, sowie (XII) Schlussbestimmungen.

Die wichtigsten Ziele:

  • Vermeidung und Verringerung von Verpackungsabfällen durch Förderung von Systemen zur Wiederverwendung 
  • Förderung des Recyclings und der Verwendung von Rezyklaten
  • Reduktion der Verwendung von konventionellen (erdölbasierten) Kunststoffen

Geplante Schlüsselmaßnahmen:

  • Zielvorgaben für die Verringerung von Verpackungsabfällen und die Wiederverwendung von Verpackungen in ausgewählten Sektoren u. a. durch Reduktion der Verwendung von leichten Kunststofftragetaschen, die Einführung von Kontrollsystemen für die Abfallproduktion und eine gezielte Verwaltung von Wiederverwendungs- bzw. Wiederbefüllungssystemen für Lebensmittel zum Mitnehmen, Getränke und andere Verpackungen, einschließlich Tertiärverpackungen
  • Vorgaben zur Verringerung des Verpackungsvolumens u.a. durch Reduktion von Leerräumen in Verpackungen
  • Zielvorgaben zur Wiederverwendung von Verpackungen. Bis 2030 sollen alle Verpackungen schrittweise stofflich verwertbar sein.
  • Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen

    Ab dem 1. Januar 2030 müssen kontaktempfindlichen Verpackungen aus PET zum Beispiel aus mind. 30 % recycelten Materialien bestehen. Ab dem 1. Januar 2040 gilt für diese Produktgruppe ein Mindestrezyklatanteil von 50 %. Jeweils bezogen auf den Kunststoffanteil. Ausgenommen sind in beiden Fällen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und kompostierbare Kunststoffverpackungen.
  • Obligatorische Verwendung kompostierbarer Materialien für bestimmte Verpackungen: Bio-Sammeltüten, Kaffeekapseln, Teebeutel, Obst- und Gemüseetiketten sowie Mulchfolien.
  • Pfandsysteme für Plastikflaschen und -dosen
  • Kennzeichnungsvorgaben, um Verbrauchern die Abfalltrennung zu erleichtern und eine Irreführung in Hinblick auf besondere Nachhaltigkeitsanforderungen oder andere Verpackungsmerkmale zu verhindern (Greenwashing).

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen

Biobasierten, kompostierbaren und biologisch abbaubaren Kunststoffen wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:

  • Nachhaltige Quellen für Biomasse
  • Klare Definitionen und eine eindeutige Kommunikation mit Verbrauchern
  • Zertifizierte Materialien

Gegenüber dem vorherigen Entwurf der Verordnung werden kompostierbare Verpackungen nun stärker berücksichtigt: sie müssen grundsätzlich das Recycling von Materialien ermöglichen, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu beeinträchtigen.
Der europäische Branchenverband European Bioplastics begrüßt die kommunizierten Vorgaben zu Biokunststoffen und kompostierbaren Polymeren. Seitens der Industrie wird die Position der Kommission jedoch als verpasste Chance wahrgenommen, das Potenzial von biobasierten Kunststoffe noch stärker zu nutzen, um zu einer effektiven Kreislaufwirtschaft beizutragen und Emissionen weiter zu reduzieren.

Die Sicherheit von Verpackungen steht weiterhin im Mittelpunkt

Der Abschnitt über Nachhaltigkeitsanforderungen beinhaltet auch Sicherheitsaspekte, wobei im Speziellen auf die Vorgaben der REACH-Verordnung und die europäische Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien Nr. 1935/2004 verwiesen wird.

Jüngste Dokumente, die aus dem Europäischen Green Deal hervorgegangen sind (inkl. Publikationen zu recycelten Kunststoffen), bekräftigen weiterhin, wie wichtig es ist, die Sicherheit von Verpackungsmaterialien zu priorisieren und verweisen auf weitere, spezifische Vorgaben u. a. der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt.

In der Rubrik Verpackungen finden Sie mehr zu unserer Expertise in der Analytik von Verpackungsmaterialien und deren Auswirkung auf Lebensmittel.

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