EU-Aktualisierung der Höchstgehalte für ausgewählte Pestizid-Wirkstoffe in Lebensmitteln
Am 27. März 2025 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2025/581 veröffentlicht, die eine wichtige Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 darstellt. Sie betrifft die Regelungen zu Rückstandshöchstgehalten (RHG) für mehrere in Pestiziden eingesetzte Wirkstoffe in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Die Änderungen treten am 17. April 2025 in Kraft und gelten ab diesem Datum.
Welche Wirkstoffe sind betroffen?
Die folgenden sieben Wirkstoffe sind von der Aktualisierung der gesetzlichen Rückstandshöchstmengen betroffen:
- Cycloxydim
- Dichlorprop-P
- Flupyradifuron
- Kaliumphosphonat
- Methylnonylketon
- Pflanzenöle/Citronella-Öl
- Kaliumsorbat
Neue Rückstandshöchstgehalte im Überblick
Die neuen RHG-Werte variieren je nach Produkt und Wirkstoff. Hier einige Beispiele:
Cycloxydim (u.a. für):
- Kernobst, Aprikosen, Pfirsiche, Erbsen (mit Hülsen), Mais, Zuckerrübenwurzeln, Schafsmilch
Dichlorprop-P:
- Gerste, Hafer, Roggen, Weizen
Flupyradifuron:
- Übernahme der Codex-Alimentarius-Höchstgehalte (CXL) für Ananas und Sonnenblumenkerne in EU-Recht
Kaliumphosphonat:
- Blattgemüse und Kräuter (z. B. Artischocken, Feldsalat, Rucola, Spinat, Baby-Leaf-Salate)
- RHG für Baby-Leaf-Salate: 200 mg/kg, analog zur Gruppe „Kopfsalate und andere Salatarten“
Methylnonylketon & Citronella-Öl:
- Beide Stoffe sind natürliche Bestandteile von Lebensmitteln und wurden dauerhaft in Anhang IV aufgenommen (kein RHG erforderlich)
Kaliumsorbat:
- Bisher galt ein allgemeiner Standardwert von 0,01 mg/kg
- Jetzt dauerhaft in Anhang IV aufgenommen, da es sich um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt
Wissenschaftliche Grundlage
Die Änderungen basieren auf Bewertungen der EFSA, die keine gesundheitlichen Risiken für Verbraucher:innen identifiziert hat. Für Kaliumphosphonat wurde kein akutes Risiko gesehen, auch bei erhöhter Anwendung in Baby-Leaf-Produkten. Für Flupyradifuron wurden nur sichere Codex-Werte übernommen.
Auswirkungen auf die Lebensmittelindustrie
- Lebensmittelproduzenten und -verarbeiter sollten ihre Prozesse und Lieferketten an die neuen MRLs anpassen.
- Qualitäts- und Regulierungsteams sollten die betroffenen Rohstoffe prüfen und Spezifikationen entsprechend überarbeiten.
- Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte den aktualisierten EU-Vorgaben entsprechen.
Wie wir Sie unterstützen können
Mit unserer Multi-Methode zur Messung von Pestizidrückständen analysieren wir über 900 Wirkstoffe in Lebensmitteln – darunter Cycloxydim, Dichlorprop-P und Flupyradifuron.
Unsere Analysen gewährleisten:
- Einhaltung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte
- Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit
- Einhaltung anderer regulatorischer Anforderungen und Qualitätsstandards
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Produkte sicher und regelkonform auf den Markt zu bringen.

