Novellierung der Trinkwasserverordnung
Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung – das ändert sich für Sie!
Am 23.06.2023 wurde die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung veröffentlicht und trat am drauffolgenden Tag in Kraft. Die Trinkwasserverordnung wurde grundlegend überarbeitet und setzt damit EU-Recht in nationales Recht um. Sie umfasst nunmehr 72 Paragraphen, welche die Qualität des Trinkwassers regeln.
Wesentliche Änderungen der Novellierung
1. Neue und herabgesetzte Grenzwerte
In der neuen Trinkwasserverordnung wurden sowohl bestehende Grenzwerte verschärft, als auch neue Parameter, wie bspw. PFAS oder Bisphenol A aufgenommen.
| Parameter | Status | Grenzwert | Anmerkung | Gültigkeit |
| Arsen | Herabsetzung des Grenzwertes von 0,010 auf | 0,0040 | der Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2036 für alle Wasserversorgungsanlagen. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die ab dem 12. Januar 2028 neu in Betrieb genommen werden, bereits ab dem 12. Januar 2028. | ab 12.01.2028 bzw. ab 12.01.2036 |
| Chrom | Herabsetzung des Grenzwertes von 0,025 auf | 0,0050 mg/l | – | ab 12.01.2030 |
| Blei | Herabsetzung des Grenzwertes von 0,010 auf | 0,0050 mg/l | – | ab 12.01.2028 |
| Microcystin-LR | NEU | 0,0010 mg/l | nur im Fall des Auftretens von potentiell toxischen Cyanobakterien | ab 12.01.2026 |
| Somatische Coliphagen | NEU | 50 PFU/100ml | im Rohwasser | |
| Bisphenol A | NEU | 0,0025 mg/l | – | ab 12.01.2024 |
| Summe PFAS-20 | NEU | 0,00010 mg/l | – | ab 12.01.2026 |
| Summe PFAS-4 | NEU | 0,000020 mg/l | – | ab 12.01.2028 |
| Chlorat | NEU | 0,070 mg/l | auf die Untersuchung kann verzichtet werden, wenn bei der Wassergewinnung, ‑aufbereitung und –verteilung keine Desinfektionsmittel mit chloratbildenen Aufbereitungsstoffen genutzt wurden | |
| Chlorit | NEU | 0,20 mg/l | auf die Untersuchung kann verzichtet werden, wenn keine Desinfektion mit Chlordioxid erfolgt ist | |
| Halogenessigsäure (HAA-5) | NEU | 0,060 mg/l | findet ebenfalls Verwendung, wenn eine chemische Desinfektion stattgefunden hat | ab 12.01.2026 |
2. Eliminierung von Bleileitungen
Paragraph 17 regelt den verpflichtenden Austausch und die Stilllegung von Bleirohrleitungen mit einer Frist bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen und Trinkwasserinstallationen.
3. Änderungen bei der Bewertung von Legionellenergebnissen
Gleichzeitig tritt mit der neuen Trinkwasserverordnung auch eine Aktualisierung der Empfehlung des Umweltbundesamtes „Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probenahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“, vom 09. Dezember 2022, in Kraft.
Hieraus ergeben sich Änderungen sowohl für uns als Labor, als auch für Sie:
- Zwar liegt nach §51 der Technische Maßnahmenwert für Legionellen weiterhin bei 100 KBE/100 ml, doch sind Maßnahmen zur Beseitigung von Legionellen zu ergreifen, sobald dieser Wert erreicht ist.
- Im Rahmen der Bewertung von Analyseergebnissen gelten zukünftig 1-2 gezählte und bestätigte Legionellenkolonien, aufgrund von erhöhter Messunsicherheit, als statistisch unsicher. Sie finden keine Berücksichtigung bei der Ergebnisangabe.
- Was das für die Darstellung der Ergebnisse in unseren Prüfberichten bedeutet, lesen Sie in unserem Informationsblatt.

Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der Trinkwasserverordnung!
Als DAkkS akkreditiertes Institut, mit einem hochqualifizierten Team, führen wir chemisch-physikalische, mikrobiologische und sensorische Untersuchungen von Wasser (kalten und warmen Trinkwasser, Abwasser, Brunnenwasser, Nutzwasser, Badebeckenwasser und Wasser aus Raumlufttechnischen Anlagen) durch. Ebenso verfügen wir über ein qualifiziertes Team zur Probenahme.
Sollten Sie Rückfragen haben, was die Änderungen der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung für Sie und Ihr Unternehmen bedeuten, wenden Sie sich gerne an uns.
Weiterführende Links:
- https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/twk_08_1-0-18_endfassung_uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen.pdf
- https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/aktualisierung_systemische_untersuchung_legionellen_end_2022-12-09.pdf
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html
- https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO.html

